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Polizei und Schulen in Baden-Württemberg verstoßen gegen Datenschutz

Die Polizei und die Schulen im Südwesten verstoßen nach einer neuen Studie massiv gegen den Datenschutz. Die Entnahme von DNA-Proben bei der Jagd nach dem Polizistenmörder von Heilbronn habe überhandgenommen, kritisierte am heutigen Montag der Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil in seinem Tätigkeitsbericht 2009. Bei Ermittlungsverfahren in den eigenen Reihen speichere die Polizei wesentlich weniger Daten als bei Verfahren gegen andere Bürger.

Die Datenerhebung für die Einschulungsuntersuchung sind laut Klingbeil "ziemlich überzogen". Es würden nicht nur medizinische Informationen erhoben, sondern auch Fragen zum häuslichen Umfeld und zu auffälligen Verhaltensweisen des Kindes gestellt. Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in den Kindergärten hat laut Klingbeil keine Rechtsgrundlage, da den Kindergärten verbindlich vorgegeben werde, frühkindliche Entwicklungsprozesse umfassend festzuhalten. Das stelle einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Kinder dar.

Als "Datenschutz-GAU des Jahres" bezeichnete Klingbeil den Umgang mit sensiblen Daten in einer Kommune im Kraichgau. Die Verwaltung hatte 2007 nach dem Test eines neues Servers vergessen, die probehalber aufgespielten Daten zu löschen. Nach zwei Jahren war der Rechner bei einer nordrhein-westfälischen Beratungsfirma aufgetaucht, die den Datenschutzbeauftragten in Stuttgart alarmierte.

Der Datenschutzbeauftragte wurde auch alarmiert durch den Fall eines Polizisten, der seinen Dienstwagen privat genutzt hatte. Das Strafverfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt, die Daten des Beamten wurden nicht im polizeilichen Auskunftssystem POLAS-BW vermerkt. Der Datenschützer ließ daraufhin viele Disziplinarakten der vergangenen Jahre durchsehen: Von 415 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte waren 275 (66 Prozent) nicht in POLAS gespeichert – obwohl nur in 61 Fällen kein Tatverdacht vorlag. Von dieser Quote könnten normale Bürger nur träumen, sagte Klingbeil. Selbst bei Bagatelldelikten wie Beleidigungen würden viele Fälle schon beim geringsten Tatverdacht gespeichert.

Nach dem Mord an einer Polizistin im April 2007 hatte die Polizei aufgrund einer am Tatort gefunden DNA-Spur viele Gen-Proben erhoben. Die Fahnder kontrollierten zum Beispiel im Landkreis Heilbronn Ende 2008 viele Passanten und Autofahrer und entnahmen ihnen Speichelproben. In 80 Prozent der 321 Erhebungen habe es keine Rechtsgrundlage gegeben, meint Klingbiel. (dpa)


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letzte Änderung 14.12.2009 Peters